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Verkehrsrechtliche Anordung zur Sicherung einer Arbeitsstelle im Straßenraum
Kurzbeschreibung
Viele Arbeiten wirken sich auf den öffentlichen Verkehrsraum aus. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterial fällt hierunter.
Unternehmen müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Genehmigung über die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen einholen.
Beschreibung
Für die Ausführung solcher Arbeiten legt die Verkehrsbehörde fest,
- wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist
- ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
- wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Um eine öffentliche Verkehrsfläche aufzugraben, ist zusätzlich eine Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulastträger erforderlich.
- §§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Schriftlicher Antrag mit Angaben über
- die Art und den Umfang (ausführliche Beschreibung) der Arbeiten
- die zeitliche Festlegung des Beginns und die Dauer der Maßnahme
- die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person (Name, Mobiltelefon)
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- ggf. ein Signalzeitenplan für die Inbetriebnahme einer Baustellen-Lichtsignalanlage
- ggf. Umleitungsplan
Stellen Sie den Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bitte zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, damit die rechtzeitige Bearbeitung und ggf. Abstimmung mit anderen Behörden gewährleistet ist.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Aufwand und ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Die Gebühr kann zwischen 10,20 € und 767,00 € liegen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Ordnung und Soziales / Verkehrsbehörde
-
- Kreishausstraße 2 - 4
- 32312 Lübbecke
- Postfach 1453
-
- Telefon:
05741 276-350 - E-Mail:
verkehrsbehoerde@luebbecke.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Riemer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-350
- E-Mail:
- m.riemer@luebbecke.de