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Aufbruchgenehmigung
Kurzbeschreibung
Um eine öffentliche Verkehrsfläche z.B. für die Verlegung von Leitungen, Kabeln, Hausanschlusskanälen oder im Zuge von Sanierungsarbeiten an privaten Gebäuden aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulastträger erforderlich.
Zusätzlich benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung von der Verkehrsbehörde der Stadt Lübbecke.
Beschreibung
Für die Ausführung der Bauarbeiten ist zwingend ein Fachunternehmen zu beauftragen.
- § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 23 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StWG NRW)
Dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung ist ein aktueller Lageplan in einem geeigneten Maßstab mit genauen Angaben zur Lage und den Abmessungen des geplanten Aufbruchs beizufügen.
Stellen Sie den Antrag auf Aufbruchgenehmigung bitte zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, damit die rechtzeitige Bearbeitung und ggf. Abstimmung mit anderen Behörden gewährleistet ist.
Nach der Beantragung und Genehmigung des Aufbruchs teilen Sie bitte den Baubeginn und die Fertigstellung mit. Das können Sie ebenfalls online erledigen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Ordnung und Soziales / Verkehrsbehörde
-
- Kreishausstraße 2 - 4
- 32312 Lübbecke
- Postfach 1453
-
- Telefon:
05741 276-350 - E-Mail:
verkehrsbehoerde@luebbecke.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Riemer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-350
- E-Mail:
- m.riemer@luebbecke.de