Denkmalrechtliche Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Für alle Veränderungen an einem Bau-, Garten- oder Bodendenkmal oder in seiner näheren Umgebung ist gemäß Denkmalschutzgesetz NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Für weitere Fragen rund um die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis können Sie uns gerne kontaktieren.
- Ist-Zustand (Beschreibung, Fotos, Schadenskartierung etc.)
- Geplante Maßnahmen (Sicherungsmaßnahmen, Reparaturen, Instandsetzungen, Auswechslungen, Umbauten, Rekonstruktionen) mit Beschreibung und Materialangaben
- ggf. Kostenermittlungen, Bauzeichnungen
Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Stadtplanung und Umwelt / Untere Denkmalbehörde
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- Straße: Kreishausstraße Hausnummer: 2 - 4
- PLZ: 32312 Ort: Lübbecke
- Postfach 1453
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- E-Mail:
denkmal@luebbecke.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Gottschalk
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-235
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Frau Dargel
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-204
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Herr Knebl
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-211