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Reisepass

Kurzbeschreibung

Deutsche Staatsangehörige, die in Lübbecke ihren Hauptwohnsitz haben, können im Bürgerbüro ihren Reisepass beantragen.

Bitte vereinbaren Sie vorab online einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.

  • Alter Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
  • Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) 
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
    Von der Biometrietauglichkeit des Fotos kann bei Kindern untern 10 Jahren abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.

 Wichtig bei Minderjährigen

  • Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes sind zwingend erforderlich.
  • Die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten muss vorgelegt werden. Einen Vordruck dazu können Sie unter Downloads herunterladen.
  • Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres.
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei kann acht bis zehn Wochen betragen.

Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Dann kann der Reisepass nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden.

Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass oder (vorläufigen) Personalausweis verreisen wollen, erkundigen Sie sich bitte unter dem nachfolgenden Link, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dies zulassen:

Reise und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts

Vorläufiger Reisepass

Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses sind von Ihnen geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, vorzulegen.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Antragstellung bei geplanter Eheschließung

Antragsteller*innen, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur , sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

Der Pass kann unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung  durch den Standesbeamten ausgehändigt werden. Alternativ erfolgt die Ausgabe nach Vorlage der Heiratsurkunde im Bürgerbüro.

Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig sind, ist eine persönliche Vorsprache für die Antragstellung erforderlich!

Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres

  • Reisepass, 32 Seiten: 37,50 Euro
  • Reisepass, 32 Seiten Express: 69,50 Euro
     
  • Reisepass, 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Reisepass, 48 Seiten Express: 91,50 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres

  • Reisepass, 32 Seiten: 70,00 Euro
  • Reisepass, 32 Seiten Express: 102,00 Euro
  • Reisepass, 32 Seiten Extern: 140,00 Euro
  • Reisepass, 32 Seiten Express und Extern: 172,00 Euro
     
  • Reisepass, 48 Seiten: 92,00 Euro
  • Reisepass, 48 Seiten Express: 124,00 Euro
  • Reisepass, 48 Seite Extern: 162,00 Euro
  • Reisepass, 48 Seiten Express und Extern: 194,00 Euro

Vorläufiger Reisepass

Die Gebühren für einen vorläufigen Reisepass sind 26,00 Euro.

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z. B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.