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Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen

Kurzbeschreibung

Für die Anbringung von Werbeanlagen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.

Beschreibung

Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dabei sind unter Werbeanlagen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen und Schaukästen zu verstehen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.

Ein Bauantrag für Werbeanlagen ist zu stellen.

Die zugehörigen Bauvorlagen müssen ggf. Angaben zu Festsetzungen im Bebauungsplan, vorhandenen weiteren baulichen Anlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, Abständen zu baulichen Anlagen  und/oder weiteren Werbeanlagen, Verkehrsflächen sowie zu Grünflächen enthalten.

In den zugehörigen Bauzeichnungen/Bauvorlagen muss die Darstellung der geplanten Werbeanlage bezogen auf den Anbringungsort, ihre Abmessungen sowie die farbliche Gestaltung enthalten sein.

Ab dem 19.05.2025 besteht bei der Stadt Lübbecke die Möglichkeit zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf finden Sie unter Bauamt Digital.

Grundsätzliche Übersicht der erforderlichen Unterlagen:

  • Antragsformular (Werbeanlagen)
  • Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen - im Maßstab 1:50
  • ggf. farbiges Foto oder farbige Fotomontage

Diese Auflistung ist bewusst nicht abschließend. Sie soll Ihnen lediglich einen groben Überblick über die Mindestanforderungen an die einzureichenden Unterlagen geben. Welche konkreten weiteren Unterlagen für Ihr Vorhaben erforderlich sind, können sie gerne im Rahmen unserer Beratung abstimmen.

Weitere grundsätzliche Anforderungen welche Inhalte in den Unterlagen und Bauzeichnungen dargestellt/erläutert werden müssen, finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfung (BauPrüfVO NRW).

Erst wenn der Antrag vollständig bei der Bauaufsichtsbehörde vorliegt, kann die Bearbeitung sowie die Beteiligung interner und externer Stellen erfolgen.

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