Suche
Bauvoranfrage
Kurzbeschreibung
Über eine Bauvoranfrage können Bauwillige klären, ob ein Grundstück bebaut werden kann und darf. Dieses Vorgehen ist vor allem für Grundstücke ratsam, für die es keinen Bebauungsplan gibt. In diesem Fall sollte unbedingt vor dem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Beschreibung
Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe man im Vorfeld zur Bauantragstellung einzelne, wesentliche Fragen zu einem Bauvorhaben rechtsverbindlich klären kann.
Die Fragen zum Bauvorhaben, auf die eine rechtsverbindliche Antwort gegeben werden soll, sind in der Bauvoranfrage explizit anzugeben. Es können in der Bauvoranfrage grundsätzlich nur solche Fragen gestellt werden, die von der Bauaufsicht nach dem gesetzlich festgelegten Prüfumfang des nachfolgenden Bauantrages zu prüfen sind. Die Bauvoranfrage kann formlos oder förmlich eingereicht werden.
Je nach Umfang der Anfrage kann es erforderlich sein, Bauzeichnungen des geplanten Vorhabens einzureichen, die von einem Architekten, Bauingenieur oder einer anderen berechtigten Person erstellt wurden.
Für die Bauvoranfrage erhält man dann einen Bauvorbescheid, dessen Festlegungen (in dem geprüften Umfang) für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verbindlich gelten.
Im Rahmen der Bauvoranfrage erforderliche Entscheidungen - zum Beispiel zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens, Befreiungen, Ausnahmen und/oder Abweichungen - werden in diesem Verfahren rechtsverbindlich erteilt und dem Baugenehmigungsverfahren vorweggenommen.
Es ist zu beachten, dass der Bauvorbescheid im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren nur Verbindlichkeit behält, wenn das Vorhaben unverändert bleibt.
Ab dem 19.05.2025 besteht bei der Stadt Lübbecke die Möglichkeit zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf finden Sie unter "Bauamt Digital".
Welche Unterlagen erforderlich sind, besagt die jeweilige Landesbauordnung. In der Regel muss mindestens ein Lageplan oder ein Auszug aus der entsprechenden Flurkarte, eine Baubeschreibung sowie Zeichnungen des geplanten Bauvorhabens eingereicht werden.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden, da der positive Bauvorbescheid lediglich eine Geltungsdauer von drei Jahren besitzt.
Sämtliche Vordrucke für Bauanträge und Bauvoranfragen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Bauordnung
-
- Kreishausstraße 2 - 4
- 32312 Lübbecke
- Postfach 1453
-
- E-Mail:
bauordnung@luebbecke.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Grimpo
Bereichsleitung- Telefon:
- 05741 276-210
-
Herr Knebl
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-211
-
Frau Jannine Möller
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-203