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Bauvoranfrage

Kurzbeschreibung

Über eine Bauvoranfrage können Bauwillige klären, ob ein Grundstück bebaut werden kann und darf. Dieses Vorgehen ist vor allem für Grundstücke ratsam, für die es keinen Bebauungsplan gibt. In diesem Fall sollte unbedingt vor dem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage gestellt werden.

Beschreibung

Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe man im Vorfeld zur Bau­antragstellung einzelne, wesentliche Fragen zu einem Bauvorhaben rechts­verbindlich klären kann.

Die Fragen zum Bauvorhaben, auf die eine rechts­verbindliche Antwort gegeben werden soll, sind in der Bauvoranfrage explizit anzugeben. Es können in der Bauvoranfrage grundsätzlich nur solche Fragen gestellt werden, die von der Bauaufsicht nach dem gesetzlich festgelegten Prüfumfang des nachfolgenden Bauantrages zu prüfen sind. Die Bauvoranfrage kann formlos oder förmlich eingereicht werden.

Je nach Umfang der Anfrage kann es erforderlich sein, Bauzeichnungen des geplanten Vorhabens einzureichen, die von einem Architekten, Bauingenieur oder einer anderen berechtigten Person erstellt wurden.

Für die Bauvoranfrage erhält man dann einen Bauvorbescheid, dessen Festlegungen (in dem geprüften Umfang) für das nachfolgende Bau­genehmigungs­verfahren verbindlich gelten.

Im Rahmen der Bauvoranfrage erforderliche Entscheidungen - zum Beispiel zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens, Befreiungen, Ausnahmen und/oder Abweichungen - werden in diesem Verfahren rechts­verbindlich erteilt und dem Bau­genehmigungs­verfahren vorweggenommen. 

Es ist zu beachten, dass der Bauvorbescheid im nachfolgenden Bau­genehmigungs­verfahren nur Verbindlichkeit behält, wenn das Vorhaben unverändert bleibt.

Ab dem 19.05.2025 besteht bei der Stadt Lübbecke die Möglichkeit zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf finden Sie unter "Bauamt Digital".

Welche Unterlagen erforderlich sind, besagt die jeweilige Landesbauordnung. In der Regel muss mindestens ein Lageplan oder ein Auszug aus der entsprechenden Flurkarte, eine Baubeschreibung sowie Zeichnungen des geplanten Bauvorhabens eingereicht werden.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden, da der positive Bauvorbescheid lediglich eine Geltungsdauer von drei Jahren besitzt.

Sämtliche Vordrucke für Bauanträge und Bauvoranfragen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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