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Urkundenbestellung

Beschreibung

Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen oder im Lebenspartnerschaftsregister Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort die entsprechenden Urkunden erhalten:

  • Geburtsurkunden  
  • Sterbeurkunden 
  • Eheurkunden
  • Urkunden über die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Bitte beachten Sie, dass die Zweitschrift einer Geburtsurkunde nur durch das zuständige Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt werden kann.

Wenn Sie eine Urkunde anfordern, nennen Sie bitte in jedem Fall ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und ggfs. Ihren Geburtsnamen.

Die Gebühr beträgt 10 € für das erste Exemplar und 5 € für jedes weitere Exemplar, das zeitgleich ausgestellt wird.

Um überflüssige Zusatzkosten von kommerziellen Drittanbietern zu vermeiden, sollten Sie Urkunden nur direkt über das Serviceportal der Stadt Lübbecke bestellen.

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Zuständige Kontaktpersonen