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Urkundenbestellung

Beschreibung

Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie im Lebespartnerschaftsregister Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende

  • Geburtsurkunden  
  • Sterbeurkunden 
  • Eheurkunden und
  • Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft

erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Zweitschrift einer Geburtsurkunde nur durch das zuständige Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt werden kann.

Diese Gebühren fallen an:

10,- € - Erstexemplar

5,- €  - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird

Um überflüssige Gebühren von kommerziellen Drittanbietern zu vermeiden, nutzen Sie bitte ausschließlich den Bestellservice der Stadt Lübbecke über unser Serviceportal. Dann fällt für Sie lediglich die Verwaltungsgebühr für die von Ihnen bestellte(n) Urkunde(n) an.

Nutzen Sie gerne das Kontaktformular! Das bietet eine sichere und bequeme Möglichkeit um mit uns in Kontakt zu treten!

Nennen Sie uns bitte ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und ggfs. Ihren Geburtsnamen, wenn Sie eine Urkunde anfordern.

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