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Urkundenbestellung

Beschreibung

Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen oder im Lebenspartnerschaftsregister Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort die entsprechenden Urkunden erhalten:

  • Geburtsurkunden  
  • Sterbeurkunden 
  • Eheurkunden
  • Urkunden über die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Bitte beachten Sie, dass die Zweitschrift einer Geburtsurkunde nur durch das zuständige Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt werden kann.

Wenn Sie eine Urkunde anfordern, nennen Sie bitte in jedem Fall ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und ggfs. Ihren Geburtsnamen.

Bitte nutzen Sie hierfür rechts im roten Balken „Zum Kontaktformular“. Hierfür melden Sie sich schnell und unkompliziert mit Ihrer BundID (mit Ihrer E-Mail und einem eigenen Passwort) an.
 
Hinweis: Die BundID ist das zentrale Online-Konto für die digitale Verwaltung in Deutschland. Sie können sich dort ganz einfach ein kostenloses Konto mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort erstellen, um Anträge sicher einzureichen.

Die Gebühr beträgt 10 € für das erste Exemplar und 5 € für jedes weitere Exemplar, das zeitgleich ausgestellt wird.

Um überflüssige Zusatzkosten von kommerziellen Drittanbietern zu vermeiden, sollten Sie Urkunden nur direkt über das Serviceportal der Stadt Lübbecke bestellen.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen