Wohngeld
Kurzbeschreibung
Wohngeld beantragen oder ändern
Reicht Ihr Geld für die Miete oder das eigene Heim nicht aus? Die Stadt Lübbecke hilft Ihnen mit einem monatlichen Zuschuss. Das ist das Wohngeld. Sie müssen dieses Geld nicht zurückzahlen.
Es gibt zwei Formen:
- Mietzuschuss: Sie wohnen zur Miete.
- Lastenzuschuss: Sie wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung.
Wichtig: Sie bekommen schon andere Hilfen wie das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)? Dann erhalten Sie meistens kein Wohngeld.
Wer bekommt Wohngeld?
Das entscheidet sich durch drei Fragen:
- Wie viele Personen leben in Ihrer Wohnung?
- Wie hoch ist das monatliche Gesamteinkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete oder die monatliche Belastung für Ihr Eigentum?
Wer ist meine Ansprechperson bei der Stadt Lübbecke?
Ihre Sachbearbeiterin richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens:
- A bis G: Frau Fahlenbach
- H bis P: Frau Lömker
- Q bis Z: Frau Teichrib
Hinweis: Die genauen Telefonnummern und E-Mail-Adressen stehen rechts unten in der grauen Info-Box.
Kontakt und Online-Dienste (BundID)
- Generelle Fragen: Für allgemeine Anfragen steht das Kontaktfeld im roten Balken auf der rechten Seite zur Verfügung.
- Sichere Anmeldung: Für das Absenden von Fragen oder Anträgen reicht die BundID auf dem Vertrauensniveau "Basis" mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort vollkommen aus.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den offiziellen Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Bitte beachten Sie diese wichtigen Punkte:
- Kein Geld ohne Antrag: Die Stadt zahlt Wohngeld niemals automatisch. Sie müssen immer zuerst einen Antrag stellen.
- Die zwei Formen von Wohngeld:
- Mietzuschuss: Sie wohnen zur Miete in einer Wohnung oder einem Haus.
- Lastenzuschuss: Sie besitzen ein eigenes Haus oder eine eigene Eigentumswohnung und wohnen selbst darin.
- Kein doppeltes Geld vom Staat: Erhalten Sie bereits andere finanzielle Hilfen, die Ihre Wohnkosten schon bezahlen? Dazu gehört zum Beispiel das Grundsicherungsgeld, (früher Bürgergeld). Dann haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.
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Wichtige Fristen und Bewilligungszeiträume
- Stichtagsregelung für die Zahlung: Wohngeld wird rückwirkend erst ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag offiziell bei der Wohngeldstelle der Stadt Lübbecke eingegangen ist.
- Beispiel: Geht Ihr Antrag am 28. September ein, besteht (bei Bewilligung) Anspruch für den gesamten Monat September. Geht er am 1. Oktober ein, verfällt der Anspruch für den September.
- Regellaufzeit: In der Regel wird das Wohngeld für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt.
- Folgeantrag: Das Wohngeld läuft nach dem Bewilligungszeitraum automatisch aus. Damit es nicht zu Zahlungsunterbrechungen kommt, muss rechtzeitig vor Ablauf der 12 Monate ein neuer Antrag (Weiterleistungsantrag) gestellt werden.
Formlose Online-Antragstellung
- Kein Formularzwang zu Beginn: Sie können Ihren Erstantrag oder Folgeantrag zunächst formlos direkt über das Online-Kontaktformular einreichen.
- Einfacher Zugang: Melden Sie sich hierfür einfach mit Ihrer BundID an. Für diese Registrierung und Anmeldung sind lediglich Ihre E-Mail-Adresse und ein sicheres Passwort erforderlich (Vertrauensniveau "Basis").
Faktoren für die Berechnung des Wohngelds
Ob Sie Wohngeld erhalten und wie hoch dieses ausfällt, wird individuell berechnet. Die Entscheidung hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:
- Haushaltsgröße: Die Anzahl der Familien- bzw. Haushaltsmitglieder, die gemeinsam in der Wohnung oder dem Haus leben.
- Haushaltseinkommen: Die Summe der jährlichen Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen (abzüglich bestimmter Freibeträge).
- Wohnkosten: Die Höhe der zu berücksichtigenden (zuschussfähigen) Miete oder – bei Wohneigentum – die Höhe der monatlichen finanziellen Belastung (z. B. durch Zins und Tilgung).
Wohngeld online beantragen oder ändern
In Nordrhein-Westfalen können Sie Ihr Wohngeld bequem von zu Hause aus berechnen, beantragen oder Änderungen mitteilen.
- 1. Anspruch prüfen (Optional):
Klicken Sie rechts oben im blauen Infokasten auf den „Wohngeldrechner“, um Ihren ungefähren Anspruch schnell und unkompliziert vorab selbst zu testen. - 2. Online-Dienst starten:
Klicken Sie anschließend im blauen Infokasten auf den Link „Wohngeld – Online-Dienste“. Melden Sie sich hierfür einfach mit Ihrer BundID (E-Mail-Adresse und Passwort reichen aus) an.- Wichtig für die Frist: Die Bewilligung erfolgt frühestens ab dem 1. des Monats, in dem Ihr Online-Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht.
- 3. Antrag auswählen:
Wählen Sie im Portal die passende Dienstleistung für Ihr konkretes Anliegen aus:- Erstantrag: Wenn Sie das erste Mal Wohngeld beantragen möchten.
- Weiterleistungsantrag: Wenn Sie Ihr bestehendes Wohngeld verlängern möchten (rechtzeitig vor Ablauf der 12-monatigen Regellaufzeit).
- Erhöhungsantrag: Wenn sich Ihre Wohnkosten erhöht oder Ihr Einkommen verringert hat und Sie mehr Wohngeld benötigen.
- Änderungsmitteilung: Wenn Sie neue Daten oder Änderungen im Haushalt (z. B. Ein-/Auszug von Personen) melden müssen.
- 4. Formular online ausfüllen:
Geben Sie Ihre Daten Schritt für Schritt online ein. Das Portal unterscheidet dabei anhand Ihrer Angaben automatisch, ob ein Mietzuschuss (für Mieter) oder ein Lastenzuschuss (für Eigentümer) berechnet werden muss. - 5. Nachweise hochladen:
Fotografieren Sie Ihre Dokumente (z. B. Einkommensnachweise, Mietbescheinigung) oder laden Sie diese direkt als PDF vom Computer oder Smartphone im Antrag hoch. - 6. Antrag absenden & Prüfung:
Nach dem Absenden geht Ihr Antrag sofort digital bei der Wohngeldstelle der Stadt Lübbecke ein. Die zuständige Sachbearbeiterin (aufgeteilt nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens: A-G Frau Fahlenbach, H-P Frau Lömker, Q-Z Frau Teichrib) prüft und berechnet Ihren Fall. - 7. Bescheid erhalten:
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie Ihren offiziellen Bescheid. Bei einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate festgesetzt und monatlich im Voraus ausgezahlt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Soziales
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- Straße: Kreishausstraße Hausnummer: 2 - 4
- PLZ: 32312 Ort: Lübbecke
- Postfach 1453
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lömker
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-199
- E-Mail:
- n.loemker@luebbecke.de
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Frau Fahlenbach
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-215
- E-Mail:
- j.fahlenbach@luebbecke.de
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Frau Teichrib
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-216
- E-Mail:
- m.teichrib@luebbecke.de