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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Die zuständige Kontaktperson (s. rechts Infobox) ist nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt:

A-G Frau Fahlenbach

H-P Frau Lömker

Q-Z Frau Teichrib

Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann ein Rechtsanspruch auf Wohngeld bestehen.

Wohngeld wird auf Antrag bei den zuständigen Stellen gewährt als:

  • Mietzuschuss: für Mieterinnen und Mieter
  • Lastenzuschuss: für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Die Erstanträge für Miet- bzw. Lastenzuschuss können online gestellt werden. Die weiteren Antragsarten (Erhöhungsantrag, Weiterleistungsantrag sowie Änderungsmitteilung jeweils für Miet- bzw. Lastenzuschuss) werden für Nordrhein-Westfalen erst freigeschaltet, sobald alle 396 NRW-Kommunen an den Erstantrag Miet- bzw. Lastenzuschuss angebunden sind.

Über den Wohngeldrechner können Sie eine unverbindliche Berechnung zur Höhe Ihres Wohngeldanspruchs durchführen und anschließend selbst entscheiden, ob Sie online einen Antrag einreichen oder nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Nachweise bei der Wohngeldstelle nachträglich noch einreichen.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt erst ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen.

Anträge können Sie formlos über das Kontaktformular einreichen. Bitte melden Sie sich hierfür mit Ihrer BundID an - die Registrierung erfordert lediglich eine E‑Mail‑Adresse und ein Passwort

Ob ein Wohngeldanspruch besteht und ggf. in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Haushaltseinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Zuständige Einrichtungen

  • Soziales
      • Straße: Kreishausstraße Hausnummer: 2 - 4
      • PLZ: 32312 Ort: Lübbecke
      • Postfach 1453

Zuständige Kontaktpersonen