Wohngeld
Kurzbeschreibung
Ihre Ansprechperson bei der Stadt Lübbecke:
A-G Frau Fahlenbach
H-P Frau Lömker
Q-Z Frau Teichrib
Die passenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie rechts unten in der grauen Info-Box.
Sie haben generelle Fragen zum Wohngeld?
Nutzen Sie dafür gerne das Kontaktfeld rechts im blauen Balken. Für das Absenden Ihrer Frage reicht die einfache Anmeldung über die BundID mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort völlig aus.
Allgemeine Informationen zum Wohngeld:
- Mietzuschuss: Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus zur Miete bewohnen.
- Lastenzuschuss: Wenn Sie im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung leben.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den offiziellen Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Wohngeld online beantragen oder ändern
- Anspruch prüfen:
Klicken Sie rechts oben im blauen Infokasten auf den „Wohngeldrechner“, um Ihren ungefähren Anspruch schnell selbst zu testen. - Online-Dienst starten:
Klicken Sie danach im blauen Infokasten auf den Link „Wohngeld – Online-Dienste“. - Antrag auswählen:
Wählen Sie die passende Dienstleistung für Ihr Anliegen aus:- Erstantrag: Wenn Sie das erste Mal Wohngeld beantragen möchten.
- Weiterleistungsantrag: Wenn Sie Ihr bestehendes Wohngeld verlängern möchten.
- Erhöhungsantrag: Wenn Sie wegen höherer Kosten mehr Wohngeld brauchen.
- Änderungsmitteilung: Wenn Sie uns neue Daten oder Änderungen im Haushalt melden möchten.
- Formular ausfüllen:
Geben Sie Ihre Daten Schritt für Schritt online ein. Das Portal unterscheidet dabei automatisch zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss. - Nachweise hochladen:
Laden Sie Ihre Dokumente direkt am Computer oder Smartphone hoch. - Antrag absenden:
Schicken Sie den Antrag ab. Er geht sofort digital an unsere Wohngeldstelle.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt erst ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen.
Anträge können Sie formlos über das Kontaktformular einreichen. Bitte melden Sie sich hierfür mit Ihrer BundID an - die Registrierung erfordert lediglich eine E‑Mail‑Adresse und ein Passwort.
Ob ein Wohngeldanspruch besteht und ggf. in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Höhe des Haushaltseinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Soziales
-
- Straße: Kreishausstraße Hausnummer: 2 - 4
- PLZ: 32312 Ort: Lübbecke
- Postfach 1453
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Lömker
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-199
- E-Mail:
- n.loemker@luebbecke.de
-
Frau Fahlenbach
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-215
- E-Mail:
- j.fahlenbach@luebbecke.de
-
Frau Teichrib
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-216
- E-Mail:
- m.teichrib@luebbecke.de