Der Dienst ist zur Zeit nicht verfügbar!

BIS: Suche und Detail

Vereinsförderung

Kurzbeschreibung

Die Stadt Lübbecke fördert die in ihrem Stadtgebiet bestehenden (eingetragenen und gemeinnützigen) Vereine.

Vereine haben die Möglichkeit allgemeine oder besondere Förderungen zu beantragen. Die besondere Förderung umfasst u. a. auch die Förderung von Erholungs- und Freizeitmaßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende. Darüber hinaus können Lübbecker Sportvereine formlos Mittel aus der Sportpauschale für Baumaßnahmen beantragen.

Eine Bezuschussung von politischen Parteien oder Gruppierungen ist ausgeschlossen.

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und den beizufügenden Unterlagen finden Sie in den Vereinsförderrichtlinien unter Downloads.

Zuschussanträge für allgemeine Förderungen können bis zum 15. Mai eines jeden Jahres eingereicht werden.

Zuschussanträge für besondere Förderungen (Förderung im Einzelfall sowie Baukostenzuschüsse) können nur bis zum 31. August des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr, in dem die Förderung ausgezahlt werden soll, vorangeht.

Sportvereine können Zuschussanträge zu geplanten Baumaßnahmen laufend stellen.

Auf Zuschussleistungen nach den Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. Auch können aus einer in der Vergangenheit gewährten Förderung keine Ansprüche hergeleitet werden.

Für begonnene oder durchgeführte Maßnahmen bzw. zur Abdeckung bereits entstandener Verpflichtungen werden keine Zuschüsse gewährt.

Zuschüsse können nur ausgezahlt werden, wenn der Antragsteller die Förderrichtlinien anerkennt.

Bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen fristgerecht an die Stadt Lübbecke, Bereich Bildung und Kultur, senden oder über das Kontaktformular einreichen.

Das Antragsformular finden Sie unter Downloads.