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eID-Karte

Kurzbeschreibung

Ab dem 1. Januar 2021 können Bürger*innen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sind und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen. Die Beantragung ist freiwillig.

Bei der eID-Karte handelt es sich nicht um ein Ausweisdokument. Sie enthält keine biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Körpergröße, Augenfarbe und auch keine Unterschrift). Die eID-Karte ist eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten abgespeichert werden. Sie soll lediglich die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises ermöglichen.

Solche ID-Dienste können von Banken, Online-Shops aber auch von Verwaltungen angeboten werden. Voraussetzung ist immer, dass die jeweilige Institution über ein entsprechendes Berechtigungszertifikat verfügt, um die Daten der eID-Karte auslesen zu können.

Für die persönliche Antragstellung im Bürgerbüro buchen Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

Die antragstellende Person

  • muss eine der oben genannten Staatsangehörigkeiten besitzen
  • muss sich unter Vorlage eines gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich identifizieren
  • darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen
  • muss mindestens 16 Jahre alt sein und
  • muss mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Lübbecke gemeldet sein.

Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, erhalten Sie per Brief eine vorläufige 5-stellige Transport-PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort. Die Transport-PIN muss durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden.

Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird sie blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben. Die PUK kann zehnmal verwendet werden.

Wenn Ihre eID-Karte gestohlen wurde oder anderweitig abhandengekommen ist, müssen Sie die Karte sperren lassen. Dafür müssen Sie die Sperrhotline (Inland 116 116 oder Ausland +49 116 116 (gebührenpflichtig) anrufen oder der Personalausweisbehörde das Sperrkennwort nennen.

37,00 Euro

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen