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Erteilung einer Steuerbescheinigung für Baudenkmäler
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Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal, die zu seiner Erhaltung oder sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch für selbstgenutzte Baudenkmäler. Hierzu wird ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der unteren Denkmalbehörde notwendig. Voraussetzung für das Ausstellen der Bescheinigung ist die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vor Beginn der Maßnahme. Bescheinigungen für Maßnahmen, die Kosten von mehr als 5.000,- € verursachen, sind gebührenpflichtig.
- Kostenaufstellung nach Gewerken oder Ausführungsdatum als Excel-Datei
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
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Zuständige Einrichtung
- 3.1 Stadtplanung
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- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
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Zuständige Kontaktperson
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Frau Dargel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05741 276-204