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Steuerbescheinigung für Baudenkmäler
Beschreibung
Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal, die zu seiner Erhaltung oder sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch für selbstgenutzte Baudenkmäler. Hierzu wird ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der unteren Denkmalbehörde notwendig. Voraussetzung für das Ausstellen der Bescheinigung ist die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vor Beginn der Maßnahme. Die Erteilung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
- Kostenaufstellung nach Gewerken oder Ausführungsdatum als Excel-Datei
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Stadtplanung
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- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Dargel
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-204