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Denkmalrechtliche Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Für alle Veränderungen an einem Bau-, Garten- oder Bodendenkmal oder in seiner näheren Umgebung ist gemäß Denkmalschutzgesetz NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Für weitere Fragen rund um die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis können Sie uns gerne kontaktieren.

  • Ist-Zustand (Beschreibung, Fotos, Schadenskartierung etc.)
  • Geplante Maßnahmen (Sicherungsmaßnahmen, Reparaturen, Instandsetzungen, Auswechslungen, Umbauten, Rekonstruktionen) mit Beschreibung und Materialangaben
  • ggf. Kostenermittlungen, Bauzeichnungen

Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen