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Denkmalrechtliche Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Sie möchten an einem denkmalgeschützten Bauwerk etwas verändern?

Beschreibung Beschreibung

Für alle Veränderungen an einem Bau-, Garten- oder Bodendenkmal oder in seiner näheren Umgebung wird gemäß DSchG NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Für weitere Fragen rund um die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis können Sie uns gerne kontaktieren.

Folgende Angaben und Unterlagen sind erforderlich:

  • Ist-Zustand (Beschreibung, Fotos, Schadenskartierung etc.)
  • Geplante Maßnahmen (Sicherungsmaßnahmen, Reparaturen, Instandsetzungen, Auswechslungen, Umbauten, Rekonstruktionen) mit Beschreibung und Materialangaben
  • ggf. Kostenermittlungen, Bauzeichnungen

Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen