Suche
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Sie möchten an einem denkmalgeschützten Bauwerk etwas verändern?
Beschreibung Beschreibung
Für alle Veränderungen an einem Bau-, Garten- oder Bodendenkmal oder in seiner näheren Umgebung wird gemäß DSchG NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Für weitere Fragen rund um die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis können Sie uns gerne kontaktieren.
Folgende Angaben und Unterlagen sind erforderlich:
- Ist-Zustand (Beschreibung, Fotos, Schadenskartierung etc.)
- Geplante Maßnahmen (Sicherungsmaßnahmen, Reparaturen, Instandsetzungen, Auswechslungen, Umbauten, Rekonstruktionen) mit Beschreibung und Materialangaben
- ggf. Kostenermittlungen, Bauzeichnungen
Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 3.1.1 Untere Denkmalbehörde
-
- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
-
- E-Mail:
denkmal@luebbecke.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Gottschalk
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05741 276-235
-
Frau Dargel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05741 276-204
-
Herr Knebl
Architekt- Telefon:
- 05741 276-211