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Denkmalrechtliche Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Für alle Veränderungen an einem Bau-, Garten- oder Bodendenkmal oder in seiner näheren Umgebung ist gemäß Denkmalschutzgesetz NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Für weitere Fragen rund um die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis können Sie uns gerne kontaktieren.
- Ist-Zustand (Beschreibung, Fotos, Schadenskartierung etc.)
- Geplante Maßnahmen (Sicherungsmaßnahmen, Reparaturen, Instandsetzungen, Auswechslungen, Umbauten, Rekonstruktionen) mit Beschreibung und Materialangaben
- ggf. Kostenermittlungen, Bauzeichnungen
Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Stadtplanung / Untere Denkmalbehörde
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- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
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- E-Mail:
denkmal@luebbecke.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Gottschalk
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-235
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Frau Dargel
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-204
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Herr Knebl
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-211