Der Dienst ist zur Zeit nicht verfügbar!

BIS: Suche und Detail

Bauleitplanauskunft

Kurzbeschreibung

Sie interessieren sich für den planungsrechtlichen Status oder die Bebaubarkeit/Nutzungsmöglichkeit von Grundstücken im Stadtgebiet oder möchten Ihr Grundstück einer Bebauung zuführen?

Beschreibung

Das wichtigste Instrument zur Ordnung bzw. Lenkung der baulichen Entwicklung in den Gemeinden ist die Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Hierzu haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Zuständig für die Bauleitplanung sind die Gemeinden. Sie umfasst die Erstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet sowie die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.

Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Daher besteht kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen