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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Kurzbeschreibung

Sie möchten eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen? 

Beschreibung

Durch bestehendes Baurecht kann ein Grundstück in einer ganz bestimmten Weise bebaut werden. Entspricht ein Bauvorhaben diesem öffentlichen Baurecht nicht, so kann in etlichen Fällen durch eine auf den Einzelfall bezogene „Erweiterung des Baurechts“ dennoch eine Baugenehmigung erzielt werden. Diese „Erweiterung des Baurechts“ erreicht man in bestimmten Fällen durch Eintragung einer Baulast.

Unter Onlinedienstleistungen können Sie als Eigentümer oder als Person mit berechtigtem Interesse die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.

  • Eigentumsnachweis
  • Vollmacht der Eigentümer
  • Personalausweis
  • Beauftragung durch Eigentümer bzw. Gericht

Für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis verwenden Sie bitte das bereitgestellte Onlineformular.

Sollten Sie das Baujahr und die Bauverzeichnis-Nummer nicht kennen, können Sie dort jeweils eine null ("0") eintragen.

  • 50 bis 150 Euro je Grundstück für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • 30 Euro je Grundstück für eine schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht

Sie erhalten einen entsprechenden Gebührenbescheid. Die Gebühren können Sie dann per Überweisung bezahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen