Der Dienst ist zur Zeit nicht verfügbar!

BIS: Suche und Detail

Bevölkerungsschutz / Katastrophenschutz

Kurzbeschreibung

Bei Großeinsätzen oder Katastrophen ist der Kreis Minden-Lübbecke gesetzlich dazu verpflichtet, den Einsatz zu leiten und zu koordinieren. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
 
So finden Sie den Gesetzestext:
Klicken Sie auf das Recht-Portal des Landes NRW und geben Sie im dortigen Suchfeld einfach das Wort „Brandschutz“ ein.

 

Beschreibung

Zuerst sind die Städte und Gemeinden im Kreis dafür zuständig, eine moderne und leistungsstarke Feuerwehr für ihren Ort bereitzustellen. Die Feuerwehr löscht Brände und hilft schnell bei Unglücken oder Notständen; so zum Beispiel bei Naturkatastrophen, Explosionen oder schweren Unfällen.

Zuständige Einrichtungen