Bevölkerungsschutz / Katastrophenschutz
Kurzbeschreibung
Bei Großeinsätzen oder Katastrophen ist der Kreis Minden-Lübbecke gesetzlich dazu verpflichtet, den Einsatz zu leiten und zu koordinieren. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
So finden Sie den Gesetzestext:
Klicken Sie auf das Recht-Portal des Landes NRW und geben Sie im dortigen Suchfeld einfach das Wort „Brandschutz“ ein.
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Beschreibung
Zuerst sind die Städte und Gemeinden im Kreis dafür zuständig, eine moderne und leistungsstarke Feuerwehr für ihren Ort bereitzustellen. Die Feuerwehr löscht Brände und hilft schnell bei Unglücken oder Notständen; so zum Beispiel bei Naturkatastrophen, Explosionen oder schweren Unfällen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kreis Minden-Lübbecke
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- Straße: Portastraße Hausnummer: 13
- PLZ: 32423 Ort: Minden
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- Telefon:
+49 571 807-0 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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