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Fördermittel für Denkmaleigentümer

Kurzbeschreibung

Gemeinden können Mittel beim Land NRW beantragen, wenn Sie kleinere Maßnahmen an privaten Denkmälern fördern möchten. Die Stadt Lübbecke hat diese Landesmittel in Form von Pauschalzuweisungen auch für 2023 wieder beantragt. Die voraussichtliche Bewilligung wird im Frühjahr 2023 erwartet. Der Zeitraum des Förderprogramms läuft bis 31.12.2023

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, die Eigentümer eines eingetragenen Denkmals sind, können jederzeit bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke Förderanträge zum Erhalt, zur Pflege und zur Präsentation von Denkmälern stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz des Denkmals erforderlich sind.

Der Fördersatz beträgt für Private bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es kann ein Zuschuss von mindestens 200 € bis höchstens 10.000 € gewährt werden. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Anträge für das Jahr 2023 können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke gestellt werden. Die Anträge sind formlos und schriftlich vor Maßnahmenbeginn zusammen mit einer Beschreibung, Kostenvoranschlag und Fotos der geplanten Maßnahmen einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, kurz MHKBD NRW. Unter www.mhkbd.nrw/broschueren und Eingabe eines geeigneten Suchbegriffes, wie z.B. Denkmal, finden Sie entsprechende Informationsbroschüren.

Den Antrag können Sie formlos über das Kontaktformular einreichen. Entsprechende Anhänge können Sie ebenfalls im Kontaktformular beigefügen.

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