Fördermittel für Denkmaleigentümer
Kurzbeschreibung
Das Land NRW stellt Pauschalmittel zur Förderung kleinerer Maßnahmen an privaten Denkmälern bereit. Der Förderzeitraum läuft bis zum 31.12.2026; die Förderpauschale muss bis zu diesem Datum ausgezahlt sein.
Beschreibung
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Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, die Eigentümer eines eingetragenen Denkmals sind, können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke Förderanträge zum Erhalt, zur Pflege und zur Präsentation von Denkmälern stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz erforderlich sind.
Förderumfang und Fördersatz
- Gefördert werden Maßnahmen bis zu einer Investitions-Höchstgrenze von 10.000,00 €.
- Für private Antragstellende beträgt der Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsfristen und Verfahren
- Anträge im Zusammenhang mit der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW und einem entsprechenden Angebot sind bis zum 30.04.2026 bei der Stadt Lübbecke (Untere Denkmalbehörde) einzureichen.
- Anträge sind formlos und schriftlich vor Maßnahmenbeginn einzureichen und müssen eine Beschreibung der Maßnahme, einen Kostenvoranschlag und Fotos enthalten.
- Die Förderpauschale muss bis zum 31.12.2026 ausgezahlt werden; eine Übertragung in das Jahr 2027 ist nicht möglich.
- Für Maßnahmen mit Gesamtkosten über 10.000,00 € sind die Anträge bis zum 31.03.2026 über das Online-Förderportal der Bezirksregierung einzureicht — hierzu nutzen Sie das Portal: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/
- Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/denkmalfoerderprogramm
- Bei Fragen wenden Sie sich an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke.
- Anmeldung: Klicken Sie ganz oben rechts auf dieser Seite auf das Kontaktformular und melden Sie sich mit Ihrer BundID an.
- Hinweis: Für diesen Antrag reicht die Basis-Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort völlig aus.
- Antrag formulieren: Sie können Ihren Antrag direkt formlos in das Textfeld des Formulars schreiben. Erklären Sie kurz, welche Denkmalschutz-Maßnahme Sie planen.
- Nachweise beifügen: Laden Sie die notwendigen Dokumente direkt als Anhang hoch. Dazu gehören:
- Ein detaillierter Kostenvoranschlag oder ein Angebot der Handwerksfirma.
- Aussagekräftige Fotos des aktuellen Zustands vor den Bauarbeiten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Stadtplanung und Umwelt / Untere Denkmalbehörde
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- Straße: Kreishausstraße Hausnummer: 2 - 4
- PLZ: 32312 Ort: Lübbecke
- Postfach 1453
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- E-Mail:
denkmal@luebbecke.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Dargel
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-204