Der Dienst ist zur Zeit nicht verfügbar!

BIS: Suche und Detail

Arbeitsgenehmigung/Arbeitserlaubnis

Kurzbeschreibung

Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis. Diese Erlaubnis, die nach gesetzlichen Bestimmung des Ausländerrechts erteilt wird und seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes Bestandteil des Aufenthaltstitels ist, wird in der Ausländerbehörde beantragt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.