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Arbeitsgenehmigung/Arbeitserlaubnis
Kurzbeschreibung
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis. Diese Erlaubnis, die nach gesetzlichen Bestimmung des Ausländerrechts erteilt wird und seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes Bestandteil des Aufenthaltstitels ist, wird in der Ausländerbehörde beantragt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
+49 571 807-0 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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