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Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen "Oranger Parkausweis"

Kurzbeschreibung

Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit Parkerleichterungen.

Achtung: Dieser Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

Beschreibung

Im Bürgerbüro können Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "Bl" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen.

Sollten Sie nicht über diese Merkzeichen verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen - Oranger Parkausweis -  zu gewähren.

Er ermöglicht bundesweite Parkerleichterungen wie zum Beispiel:

  • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
  • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
  • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen
  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
  • für Bevollmächtige: Schriftliche Vollmacht und Personalausweis der Person, die den Antrag stellt (auch in beglaubigter Kopie)

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos ausgelegt und die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.