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Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen - "Oranger Parkausweis"

Kurzbeschreibung

Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen.

Achtung: Dieser Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

Beschreibung

Im Bürgerbüro können Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "Bl" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen.

Sollten Sie nicht über diese Merkzeichen verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen - Oranger Parkausweis -  zu gewähren.

Er ermöglicht bundesweite Parkerleichterungen wie zum Beispiel:

  • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
  • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
  • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
  • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.