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Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Kurzbeschreibung
Eine Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lübbecke haben und sich in der Vergangenheit zahlungstechnisch korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Beschreibung
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
- Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle
- Reisegewerbekarte
- Taxi-/Mietwagengewerbe
- Genehmigung Güterkraftverkehr
- Makler*innen/Bauträger*innen
- Versicherungsvermittler*innen nach §§ 34 ff GewO
- Immobilienverkauf/-vermietung (privater Zweck)
- Aufenthaltserlaubnis
- Einbürgerungsantrag
oder auch für die Teilnahme an
- öffentlichen Ausschreibungen
Sie erhalten die Bescheinigung nach einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen auf dem Postweg.
Für die Erteilung dieser Bescheinigung wird gem. § 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lübbecke in der Fassung vom 20.12.2013 i. V. m. Tarif Nr. 3 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung eine Gebühr in Höhe von 22,00 Euro erhoben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Finanzen / Gewerbe- und Vergnügungssteuer
-
- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
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- Telefon:
05741 276-825 - E-Mail:
steuern@luebbecke.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Telgheder
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-226
-
Frau Vortmeyer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-229