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Führungszeugnis

Kurzbeschreibung

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt.

Beschreibung

Folgende Arten von Führungszeugnissen können über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz oder nach Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Lübbecke beantragt werden:

  • Führungszeugnis für private Zwecke
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion mit einem Kartenlesegerät oder die AusweisApp 2.

Für die persönliche Beantragung im Bürgerbüro buchen Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

Für die Beantragung bringen Sie bitte Ausweis/Pass oder Aufenthaltstitel mit.

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck erforderlich.

Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.

  • der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben
  • bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig
  • der Antragsteller muss mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein

13,00 €.