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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Kurzbeschreibung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig.

Für die Beantraung des FQN im Bürgerbüro buchen Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

Beschreibung

Grundqualifikation

Das Gesetz schreibt das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung (der sog. Grundqualifikation) bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) vor. Die Grundqualifikation kann entweder durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, eine Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben werden. Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren. 

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch

  • die Teilnahme an einer Schulung von 140 Unterrichtsstunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie

  • die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.

Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Auch bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse nicht erforderlich

Berufskraftfahrer haben in ihrem Berufsalltag besondere Herausforderungen zu meistern. Die im Gesetz geregelte Weiterbildung soll deshalb spezielle tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Ziel des Gesetzes ist es,

  • die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern

  • das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und

  • einen europaweit einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen.