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Fahrerlaubnis: Verlängerung

Kurzbeschreibung

Die Verlängerung ist erforderlich bei folgenden Führerscheinklassen:

Klasse C1, C1E, C und CE

Seit 1999 sind die C-Klassen zeitlich befristet, ausgenommen sind die Klassen C1 und C1E, wenn die Erteilung vor dem 01.01.1999 erfolgt ist. Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.

Klasse D1, D1E, D und DE

Die D-Klassen sind ebenfalls auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um jeweils weitere 5 Jahre verlängert werden.

Für die Beantragung der Verlängerung buchen Sie bitte einen Termin unter Online-Terminvereinbarung.

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke!

Sofortige Verlängerung der Fahrerlaubnis

Beim Straßenverkehrsamt Minden besteht die Möglichkeit SOFORT die Fahrerlaubnis zu verlängern (kurzfristige Verlängerung). Der Antragsteller muss dafür persönlich beim Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Zusätzlich zur Verlängerungsgebühr von 42,60 € werden noch 34,20 € Gebühren für die sofortige Bearbeitung berechnet. Der Antragsteller bekommt dann sofort seine Verlängerung der Fahrerlaubnis.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen