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Fahrerlaubnis: Verlängerung
Kurzbeschreibung
Die Verlängerung ist erforderlich bei folgenden Führerscheinklassen:
Klasse C1, C1E, C und CE
Seit 1999 sind die C-Klassen zeitlich befristet, ausgenommen sind die Klassen C1 und C1E, wenn die Erteilung vor dem 01.01.1999 erfolgt ist. Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
Klasse D1, D1E, D und DE
Die D-Klassen sind ebenfalls auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um jeweils weitere 5 Jahre verlängert werden.
Für die Beantragung der Verlängerung buchen Sie bitte einen Termin unter Online-Terminvereinbarung.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke!
Sofortige Verlängerung der Fahrerlaubnis
Beim Straßenverkehrsamt Minden besteht die Möglichkeit SOFORT die Fahrerlaubnis zu verlängern (kurzfristige Verlängerung). Der Antragsteller muss dafür persönlich beim Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Zusätzlich zur Verlängerungsgebühr von 42,60 € werden noch 34,20 € Gebühren für die sofortige Bearbeitung berechnet. Der Antragsteller bekommt dann sofort seine Verlängerung der Fahrerlaubnis.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro
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- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05741 276-810
- E-Mail:
- buergerbuero@luebbecke.de