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Fahrerlaubnis (Neuerteilung und Wiedererteilung)

Kurzbeschreibung

Um eine Neuerteilung (oder Wiedererteilung) einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, die Sie früher schon einmal besessen haben, diese Berechtigung aber: 
  • Durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde (z. B. wegen Punkten, Alkohol oder Drogen), oder
  • Durch den Ablauf einer Befristung nicht mehr gültig ist (z. B. bei Lkw- oder Busklassen). 
Wichtig: Voraussetzung für die Neuerteilung ist immer eine intensive Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung durch die Behörden. Je nach Einzelfall (z. B. bei Trunkenheitsfahrten ab bestimmten Promillegrenzen) ordnet der Kreis hierfür zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an.

Angaben zu den erforderlichen Unterlagen und den Kosten können Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke entnehmen!

Die vorgeschriebenen Ermittlungen (wie Abfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt, dem Bundeszentralregister und eventuelle Einsichten in Gerichtsakten) nehmen viel Zeit in Anspruch.
1. Der richtige Zeitpunkt:
Es wird dringend empfohlen, den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits 3 Monate vor Ablauf Ihrer Sperrfrist einzureichen. 
2. Einreichung im Bürgerbüro (Terminvereinbarung):
Sie können den Antrag persönlich im Bürgerbüro der Stadt Lübbecke abgeben. Das Bürgerbüro leitet Ihre Unterlagen dann zur Bearbeitung an das zuständige Straßenverkehrsamt des Kreises in Minden weiter.
Für die Abgabe im Rathaus ist vorab zwingend ein Termin erforderlich. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen