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Fahrerlaubnis: Neuerteilung (Wiedererteilung)

Kurzbeschreibung

Um eine Neuerteilung (oder Wiedererteilung) einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird, für die der Antragssteller die Berechtigung schon inne hatte, diese Berechtigung aber entzogen worden ist oder durch Zeitablauf nicht mehr vorhanden ist. 

Voraussetzung zur Neuerteilung ist immer eine intensive Überprüfung der Kraftfahreignung.

Sie können die Neu- oder Wiedererteilung im Bürgerbüro beantragen. Bitte buchen Sie vorab einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

Angaben zu den erforderlichen Unterlagen und den Kosten können Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke entnehmen!

Da die vorgeschriebenen Ermittlungen (so z. B. die Anfrage an das Verkehrszentralregister, Bundezentralregister und die eventuell notwendige Einsichtnahme in Bußgeld- oder Strafakten) einige Zeit beanspruchen, empfiehlt es sich, den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei Ihrem zuständigen Ordnungs- bzw. Einwohnermeldeamt zu stellen.