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Reisepass beantragen (auch Express)
Kurzbeschreibung
Sie wollen einen Reisepass beantragen?
Bitte buchen Sie vorab einen Termin im Bürgerbüro über die Online-Terminvereinbarung.
Informationen zu der Beantragung von Kinderreisepässen finden Sie unter der Dienstleistung Kinderreisepass beantragen.
Beschreibung Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige, die in Lübbecke ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei der Bürgerberatung beantragen.
Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 3-4 Werktagen.
- alter Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
- wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
-
aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Von der Biometrietauglichkeit des Fotos kann bei Kindern untern 10 Jahren abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.
Wichtig:
- Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes ist zwingend erforderlich!
- Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres!
- Reisepass ca. 3-4 Wochen
- Expressreisepass innerhalb von ca. 3-4 Werktagen
Sollten Sie mit einem vorläufigen Reisepass/Personalausweis/vorläufigen Personalausweis verreisen wollen, so kontrollieren Sie bitte unter dem nachfolgenden Link, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dies zulassen:
Vorläufiger Reisepass:
Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses sind von Ihnen geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, vorzulegen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Antragstellung bei geplanter Eheschließung:
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).
Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.
Der Pass kann gfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).
Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!
Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 32 Seiten: 37,50 Euro
- Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
- Express-Reisepass – 32 Seiten: 69,50 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 32 Seiten: 60,00 Euro
- Reisepass – 48 Seiten: 82,00 Euro
- Express-Reisepass – 32 Seiten: 92,00 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: 114,00 Euro
Vorläufiger Reisepass:
Die Gebühren für einen vorläufigen Reisepass sind 26,--€
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen
Die Gebühren für die Ausstellung von Kinderreisepässen erfahren Sie bei der Dienstleistung "Kinderreisepass beantragen".
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Zuständige Einrichtung
- 1.2.1 Bürgerbüro
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- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 05741 276-810
- E-Mail:
- buergerbuero@luebbecke.de