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Personalausweis
Kurzbeschreibung
Sie wollen einen Personalausweis beantragen?
Bitte buchen Sie vorab einen Termin im Bürgerbüro über die Online-Terminvereinbarung.
Beschreibung
Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.
Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.
- das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
- ein aktuelles, biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile
Sollten Sie mit einem vorläufigen Reisepass/Personalausweis/vorläufigen Personalausweis verreisen wollen, so kontrollieren Sie bitte unter dem nachfolgenden Link, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dies zulassen:
Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Kinderausweises oder Kinderreisepasses mit Passfoto sind, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.
- Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre).
- Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
- Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate).
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro
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- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05741 276-810
- E-Mail:
- buergerbuero@luebbecke.de