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Fischereischein
Kurzbeschreibung
Den Antrag für einen Fischereischein nimmt unser Bürgerbüro gerne entgegen.
Bitte buchen Sie Ihren Termin für die Beantragung über die Online-Terminvereinbarung.
Beschreibung
Der Fischereischein wird als Jahresfischereischein von den Städten und Gemeinden ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.
Wer angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung.
1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
- Lichtbild
- Personalausweis
2. Jugendfischereischein
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Lichtbild
3. Sonderfischereischein
- Personalausweis
- Lichtbild
- evtl. ärztliche Bescheinigung
Bei einer Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischerescheines ist eine bestandene Fischerprüfung.
1.1 Jahresfischereischein 16,00 Euro
1.2 Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro
2. Jugendfischereischein 8,00 Euro
3.1 Sonderfischereischein für 1 Jahr 16,00 Euro
3.2 Sonderfischereischein für 5 Jahre 48,00 Euro
4. Ersatzschein bei Verlust 10,00 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro
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- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05741 276-810
- E-Mail:
- buergerbuero@luebbecke.de