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Einschulungsuntersuchung

Kurzbeschreibung

Die Schuleingangsuntersuchung ist die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vor der Aufnahme eines Kindes in die Schule. Sie muss vom Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Die meisten Kinder sind fit für die Schule, wenn sie dort angemeldet werden. Einige brauchen jedoch noch Förderung, damit auch sie einen guten Start haben. Bei dieser Untersuchung werden die Gesundheit und der Entwicklungsstand der Kinder beurteilt. Falls Fördermaßnahmen notwendig sind, werden diese besprochen und eingeleitet. Die Beurteilung wird in der schulärztlichen Stellungnahme schriftlich zusammengefasst. Dies gibt der Schule wichtige Hinweise über die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder.

Die Einschulungsuntersuchung gilt auch für Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind und auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen. Voraussetzung für die Untersuchung dieser Kinder durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist eine vorherige Anmeldung dieser Kinder bei der zuständigen Schule.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Einrichtungen