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Übermittlungssperren

Kurzbeschreibung

Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

Beschreibung

Antragstellung über das Online‑Formular möglich – melden Sie sich einfach mit Ihrer Bund‑ID an. Die Registrierung erfordert lediglich eine E‑Mail‑Adresse und ein Passwort.

Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

  • Datenübermittlungen an öffentlich‑rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Auskünfte über Alters‑ und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage

Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie Datenübermittlungen für alle Wohnsitze ausschließen möchten, richten Sie die Sperren bitte bei den jeweiligen Meldebehörden ein.
Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen 

Widerspruch gegen Weitergabe im Falle eines Alters- oder Ehejubiläums (z.B. 75. Geburtstag oder goldene Hochzeit)

Widerspruch gegen die Auskunft an Adressbuchverlage

Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen