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Kindertagesbetreuung

Kurzbeschreibung

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Kindertagespflege oder einer Kita? Hier entlang!

Informieren Sie sich möglichst früh bei der Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl oder beim Kreisjugendamt Minden-Lübbecke, ob es freie Betreuungsplätze in der von Ihnen gewünschten Einrichtung gibt.

Beschreibung

Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (siehe hierzu die Dienstleistung "Kindertagespflege") und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

In  der Stadt Lübbecke gibt es 16 Kindergärten und Kindertagesstätten, von denen sich die meisten in freier Trägerschaft befinden. Insgesamt können so 880 Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden.

Die Kosten der Kindergärten werden gemeinsam vom Kreis Minden-Lübbecke (als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe), den Eltern (im Rahmen der zu zahlenden Elternbeiträge) und den Trägern der Einrichtung aufgebracht. Auch die Stadt Lübbecke beteiligt sich in einem erheblichen Umfang.

  • 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
  • 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
  • 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
  • 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Beachten Sie bitte die Anmeldetermine der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Die Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung setzt in der Regel voraus, dass Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme des Platzes Ihren Bedarf schriftlich anzeigen.

Das örtliche Jugendamt müssen den Eltern den Eingang der Bedarfsanzeige spätestens nach einem Monat bestätigen und sie gleichzeitig über die örtlichen Kostenbeiträge nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch informieren.

  • Ihr Kind ist mindestens 1 Jahr alt, dann hat es einen Rechtsanspruch
  • Sie sind wohnhaft im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke, auch dann ergibt sich ein Rechtsanspruch
  • Sie haben Ihren Bedarf beim Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke nach Möglichkeit sechs Monate vorher angezeigt
  • Erkundigen Sie sich bitte möglichst frühzeitig über freie Betreuungsplätze. Wenden Sie sich dazu an das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke oder direkt an die gewünschte Kindertageseinrichtung.

  • Zeigen Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch an.

  • Zeigen Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke kurzfristigen Bedarf für einen Betreuungsplatz unverzüglich an.

  • Das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke wird Ihnen die Bedarfsanzeige innerhalb eines Monats bestätigen und über die Höhe der Elternbeiträge informieren.

  • Spätestens sechs Wochen, in der Regel acht Wochen, vor dem Zeitpunkt für den der Bedarf angemeldet wurde, wird Ihnen der Betreuungsplatz für Ihr Kind zugewiesen..

  • Den Betreuungsvertrag schließen Sie direkt mit der Kindertageseinrichtung.

Die Elternbeiträge variieren.Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke.

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