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Sondernutzung von Straßen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Sondernutzungen sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständer, aber auch Tische und Stühle zum Zwecke der Außengastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund.
Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen
- für die Lagerung von Gegenständen aller Art,
- für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten,
- zur Verteilung von Werbematerial oder
- zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.
Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- §§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
- § 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Sondernutzungssatzung der Stadt Lübbecke
Die Örtliche Verkehrsbehörde kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel
- einen Lageplan (maßstabsgetreu)
- Fotos
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Stellen Sie Ihren Antrag 2 bis 4 Wochen vor der geplanten Nutzung.
Die Stadt Lübbecke ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig.
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der Örtlichen Verkehrsbehörde der Stadt Lübbecke beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt oder auf Widerruf erteilt. Sie kann auch mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Die Kosten richten sich nach dem Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der Stadt Lübbecke.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Ordnung und Soziales / Verkehrsbehörde
-
- Kreishausstraße 2 - 4
- 32312 Lübbecke
- Postfach 1453
-
- Telefon:
05741 276-350 - E-Mail:
verkehrsbehoerde@luebbecke.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Riemer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-350
- E-Mail:
- m.riemer@luebbecke.de