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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ausländer / Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger / deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin.

Sie können u.a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder reisen.

Beschreibung

Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständige Einbürgerungsbehörde für die im Kreisgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländer mit Ausnahme der Stadt Minden.

Zuständige Einrichtungen