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Parkausweis für Bewohner
Kurzbeschreibung
Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist
- für das eigene oder dauerhaft genutzte Fahrzeug möglich
- gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen
- garantiert keinen Stellplatz
Beschreibung
Als Bewohner*in können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.
In manchen Wohngebieten ist das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktuelle Meldebestätigung
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der*die Fahrzeughalter*in sind
- Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen.
Die Kosten betragen 30 € für das Quartal bzw. 100 € für ein Jahr.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Ordnung und Soziales / Verkehrsbehörde
-
- Kreishausstraße 2 - 4
- 32312 Lübbecke
- Postfach 1453
-
- Telefon:
05741 276-350 - E-Mail:
verkehrsbehoerde@luebbecke.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Riemer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05741 276-350
- E-Mail:
- m.riemer@luebbecke.de