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Steueridentifikations-Nummer

Kurzbeschreibung

Wenn Sie noch keine Steueridentifikationsnummer haben, oder Sie Ihre Nummer nicht mehr kennen, können Sie sich diese zusenden lassen. 

Beschreibung

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) wurde vom  Bundesministerium der Finanzen und der Bundesregierung eingeführt um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen.

Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer langfristig ersetzen. Diese bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Namensänderung durch eine Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes. Die IdNr ist eine elfstellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.

Sie können die erneute Mitteilung der Steueridentifikations-Nummer auch selbst beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen!

Steueridentifikations-Nummer erneut mitteilen lassen!

Sie müssen in Lübbecke gemeldet sein.

Bei der persönlichen Vorsprache benötigen Sie Ihren Personalausweis. Eltern erhalten gegen Vorlage Ihres eigenen Personalausweises die Steueridentifikationsnummer ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder.

Nicht europäische Staatsangehörige legen den Nationalpass/Reiseausweis und zusätzlich den Aufenthaltstitel vor.

Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner oder andere Personen benötigen eine Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers (eine Fotokopie ist ausreichend).

Eine bestellte Betreuerin bzw. ein bestellter Betreuer benötigt Ihren bzw. seinen Personalausweis sowie die Bestellungsurkunde.

Bitte buchen Sie vorab einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.