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Fahrerlaubnis: Erstantrag (inkl. begleitetes Fahren ab 17) und Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Kurzbeschreibung
- Zum Führen von Kraftfahrzeugen wird eine Fahrerlaubnis benötigt
- Fahrerlaubnisse werden in bestimmten Klassen und in bestimmten Fällen befristet erteilt
Die Erteilung der Fahrerlaubnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Bitte buchen Sie vorab einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.
Beschreibung
Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf und können ebenfalls beantragt werden.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt. Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen. Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Beachten Sie bitte die Angaben zu den erforderlichen Unterlagen auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke!
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters
- Ablegung Theoretische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfungsauftrags bei der Technischen Prüfstelle, da sonst der Prüfauftrag verfällt
- Ablegen Praktische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung
Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt. Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
- Klassen AM, A1, L und T: 16 Jahre (AM auch 15 Jahre in den Ländern des Modellversuchs)
- Klasse B: 18 Jahre
- Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre
- Klassen A2, B, BE, C1, C1E: 18 Jahre
- Klassen D1, D1E, C, CE: 21 Jahre
- direkter Zugang Klasse A, Klassen D und DE: 24 Jahre
Ihre gewünschte Fahrerlaubnis können Sie mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben persönlich im Bürgerbüro beantragen: Buchen Sie hier einen Termin!
Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrensablaufs erhalten Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke.
Die Gebühren für die Ersterteilung und Erweiterung sind im Einzelfall abhängig von der beantragten Klasse bzw. den bereits vorhandenen Klassen. Die Gebühr beträgt mindestens 43,90 Euro. Hierzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro
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- Kreishausstr. 2-4
- 32312 Lübbecke
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05741 276-810
- E-Mail:
- buergerbuero@luebbecke.de