Fahrerlaubnis (Erstantrag und Erweiterung)
Beschreibung
Grundlagen zum Führerschein
Wenn Sie zum ersten Mal ein Auto, Motorrad oder einen Roller fahren möchten, beantragen Sie die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Später können Sie diese jederzeit um weitere Fahrzeugklassen erweitern.
Für fast alle Klassen gilt: Sie müssen eine Fahrschule besuchen und sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen (Ausnahme Klasse L: Hier reicht die Theorie).
Wie lange ist der Führerschein gültig?
Die Fahrberechtigung unterscheidet sich je nach Fahrzeugtyp:
- Unbefristet gültig: Die Pkw- und Motorradklassen (AM, A, A1, A2, B, BE, L und T). Die Erlaubnis zu fahren läuft nicht ab.*
- Maximal 5 Jahre gültig: Die Lkw- und Busklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE). Diese müssen regelmäßig verlängert werden.
(Hinweis: Unabhängig davon müssen das physische Führerscheindokument (die Plastikkarte) aus Fälschungsgründen alle 15 Jahre erneuert werden.)
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Junge Menschen dürfen in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag ein Auto der Klasse B fahren – allerdings nur in Begleitung.
Anforderungen an Ihre Begleitperson:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz des Pkw-Führerscheins (Klasse B)
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
Beachten Sie bitte die Angaben zu den erforderlichen Unterlagen auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke!
Planen Sie Ihre Ausbildung vorausschauend, damit Sie Ihre Prüfungen rechtzeitig ablegen können:
- Der Antrag: Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen. Reichen Sie ihn am besten direkt zu Beginn Ihrer Fahrschulausbildung ein.
- Die Theorie-Prüfung: Sobald Ihr Prüfauftrag bei der Prüfstelle liegt, haben Sie 12 Monate Zeit für die theoretische Prüfung. Frühestens ablegen dürfen Sie diese 3 Monate vor Ihrem Mindestalter.
- Die Praxis-Prüfung: Nach der bestandenen Theorie haben Sie genau 12 Monate Zeit für die praktische Fahrprüfung. Frühestens ablegen dürfen Sie diese 1 Monat vor Ihrem Mindestalter.
- Wiederholungen: Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, können Sie diese nach mindestens 2 Wochen Wartezeit beliebig oft wiederholen.
Führerschein beantragen: Fristen und Ablauf
Damit Sie Ihre Prüfungen rechtzeitig ablegen können, sollten Sie den Antrag auf Fahrerlaubnis direkt zu Beginn Ihrer Fahrschulausbildung stellen. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts.
Wann kann ich den Antrag stellen?
- Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestantragsalters für Ihre gewünschte Führerscheinklasse.
- Ablauf: Die Behörde prüft Ihre Eignung. Liegen keine Bedenken vor, erhält die Technische Prüfstelle (z. B. TÜV oder DEKRA) den Auftrag für Ihre Prüfungen.
Wann darf ich die Prüfungen machen?
- Theoretische Prüfung: Frühestens 3 Monate vor Ihrem Mindestalter.
- Praktische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor Ihrem Mindestalter.
- Wichtig: Nach der bestandenen Theorieprüfung haben Sie 12 Monate Zeit, um die praktische Prüfung erfolgreich zu bestehen, sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit.
Was passiert, wenn ich durchfalle?
- Sie können jede Prüfung beliebig oft wiederholen.
- Nach einem Fehlversuch gilt eine gesetzliche Wartezeit von mindestens 2 Wochen bis zum nächsten Versuch.
Voraussetzungen
Sie erhalten die Fahrerlaubnis für die gewünschte Klasse, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Wohnsitz: Ihr Hauptwohnsitz liegt in Deutschland.
- Eignung: Sie sind körperlich und geistig fit zum Autofahren (wird behördlich geprüft).
- Ausbildung: Sie haben die theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert.
- Prüfung: Sie haben die theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestanden (Ausnahme Klasse L: Hier ist keine Praxisprüfung nötig).
- Erste Hilfe: Sie haben erfolgreich an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
- Keine Doppel-Führerscheine: Sie besitzen diese Führerscheinklasse noch nicht in einem anderen EU- oder EWR-Staat.
Mindestalter nach Klassen
Je nachdem, welches Fahrzeug Sie fahren möchten, gilt ein gesetzliches Mindestalter:
- Ab 15 Jahren: Klasse AM (Mopeds, Roller und leichte Quads bis 45 km/h – bis zum 16. Geburtstag nur im Inland gültig)
- Ab 16 Jahren: Klassen A1 (Leichtkrafträder bis 125 ccm), L und T (Traktoren)
- Ab 17 Jahren: Klassen B und BE beim „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17)
- Ab 18 Jahren: Klassen B und BE (regulärer Autoführerschein), A2 (Mittelschwere Motorräder), C1 und C1E (Kleinere Lkw)
- Ab 21 Jahren: Klassen C und CE (Große Lkw), D1 und D1E (Kleinere Busse)
- Ab 24 Jahren: Klassen D und DE (Große Busse) sowie der Direkteinstieg in die Klasse A (Schwere Motorräder)
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- Antragstellung: Den Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis reichen Sie in der Regel direkt über Ihre Fahrschule ein. Die rechtliche Prüfung Ihres Antrags erfolgt zentral beim Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke in Minden.
- Prüfungen ablegen: Nach der behördlichen Genehmigung absolvieren Sie Ihre theoretische und praktische Prüfung bei der Prüfstelle (z. B. TÜV).
- Führerschein abholen: Wenn Ihr Führerschein nach bestandener Prüfung nicht direkt vom Prüfer ausgehändigt werden konnte, liegt er nach der Fertigstellung im Bürgerbüro für Sie bereit.
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Termin für die Abholung buchen:
Für die Abholung im Bürgerbüro Lübbecke ist vorab ein Termin erforderlich. Folgen Sie diesen Schritten im Online-Portal:- Öffnen Sie die Online-Terminvereinbarung der Stadt Lübbecke.
- Geben Sie im Suchfeld den Begriff „Führerscheinangelegenheiten“ ein.
- Wählen Sie anschließend das Anliegen „Abholung Führerschein“ aus.
- Buchen Sie Ihren gewünschten freien Termin.
Die Gebühren für die Ersterteilung und Erweiterung sind im Einzelfall abhängig von der beantragten Klasse bzw. den bereits vorhandenen Klassen. Die Gebühr beträgt mindestens 45,90 Euro. Hierzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnung / Bürgerbüro
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- Straße: Kreishausstraße Hausnummer: 2 - 4
- PLZ: 32312 Ort: Lübbecke
- Postfach 1453
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05741 276-810
- E-Mail:
- buergerbuero@luebbecke.de