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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Kurzbeschreibung

Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung des Personenbeförderungsscheines ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen.

Beschreibung

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Die genaue Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie direkt auf der Webseite des Kreises Minden-Lübbecke.
 
So beantragen Sie Ihr Führungszeugnis:
Sie haben zwei Möglichkeiten, das Führungszeugnis zu beantragen:
  • Variante A (Online): Direkt beim Bundesamt für Justiz.
  • Variante B (Vor Ort): Im Bürgerbüro der Stadt Lübbecke. Dafür ist ein Termin nötig.
Termin im Bürgerbüro buchen:
Öffnen Sie die Online-Terminvereinbarung der Stadt Lübbecke und geben Sie im Suchfeld „Führungszeugnis“ ein, um Ihren Wunschtermin zu buchen.
 
Ihren aktuellen Punktestand können Sie ebenfalls schnell und kontaktlos online beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.