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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Kurzbeschreibung

Der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung des Personenbeförderungsscheines ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen.

Beschreibung

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Die erforderlichen Unterlagen erfahren Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke.

Ein erforderliches Führungszeugnis können Sie online beantragen oder im Bürgerbüro des Stadt Lübbecke beantragen. Hier gehts zur Online-Terminvereinbarung!

Eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) können Sie ebenfalls online beantragen.