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Archivanfrage

Kurzbeschreibung

Im Stadtarchiv werden vielfältige historische Unterlagen für Recherchemöglichkeiten bereitgehalten. Im Stadtarchiv Lübbecke finden Sie das Archivgut der Stadt Lübbecke (einschließlich des früheren Amtes Gehlenbeck), der Gemeinde Stemwede (einschließlich der früheren Ämter Dielingen-Wehdem und Levern), der Stadt Preußisch Oldendorf (einschließlich des früheren Amtes Preußisch Oldendorf sowie der früheren Ämter Blasheim, Börninghausen und Holzhausen) und der früheren Bundesheimatgruppe Striegau Stadt und Land e. V.

Beschreibung

Bund, Länder, Landschaftsverbände, Kreise, Städte und Gemeinden sind in Deutschland verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Archiv zu unterhalten. Nordrhein-Westfalen verfügt über eine reiche Archivlandschaft. Mehr als 1.000 Archive in unterschiedlicher Trägerschaft bewahren einen wichtigen Teil des historischen Erbes des Landes.

Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Unterlagen auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten oder andere Unterlagen sein. Viele Archive unterhalten Präsenzbibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche. Eine Einsichtnahme ist in der Regel nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In einigen Archiven können aber Reproduktionen gebührenfrei selbst (z. B. mit der privaten Kamera) angefertigt oder gebührenpflichtig in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung wird empfohlen.

Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nur nutzen, sofern es sich um Unterlagen handelt, die schon bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder öffentlich zugänglich waren (z. B. Zeitungen, Handzettel, Plakate). Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Lässt sich der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können andere Sperrfristen gelten.

ggf. Personalausweis, Vollmacht

Die Benutzung eines Archivs steht allen Interessierten offen. In Einzelfällen kann es zu Nutzungsbeschränkungen kommen.

Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten. Das Stadtrchiv der Stadt Lübbecke bietet dafür ein Antragsformular an, mit dem Sie Ihr Anliegen zielgerichteter weitergeben können.

Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies in der Regel während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen