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Befreiung von der Ausweispflicht

Kurzbeschreibung

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen).

Unter Onlinedienstleistungen können Sie eigenständig den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemäß § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz stellen.

Die persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist ebenfalls möglich. Bitte buchen Sie dafür einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

Bei Online-Beantragung:

  • Kopie des Ausweises
  • ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
  • wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
  • wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht

Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird zugeschickt.

Bei Beantragung im Bürgerbüro:

  • der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
  • ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
     
  • die Person, die den Antrag im Bürgerbüro stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
  • zusätzlich:
    • wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
    • wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht

Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird Ihnen direkt ausgehändigt.

Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird eingezogen.

Ist die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig oder steht unter Betreuung (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und nimmt aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teil, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.

Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.

Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache einer oder eines Betreuenden oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

Der Bescheid über die Ausweisbefreiung wird zugeschickt.

Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

Für die Antragstellung empfehln wir Ihnen einen Termin zu vereinbaren.. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Die Befreiung kann durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufgehoben werden. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann wieder eingezogen.

Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.