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Elternbeitrag Festsetzung

Kurzbeschreibung

Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten?

Dann möchten Sie sicher auch wissen, wieviel Sie für den Betreuungsplatz Elternbeiträge zahlen müssen.

Beschreibung

Betreuungsumfang und Platzvergabe
  • Wählbare Betreuungszeiten: Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind oder ihre Kinder für einen Umfang von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche in einer Tageseinrichtung für Kinder anzumelden.
  • Aufnahmeentscheidung: Die jeweiligen Tageseinrichtungen entscheiden eigenständig im Rahmen ihrer Kapazitäten und Kriterien, welche Kinder in ihrer Einrichtung aufgenommen werden.
 
Ablauf nach Platzzusage
  1. Zusendung der Unterlagen: Nach der Platzzusage erhalten Sie von der Schulbehörde der Stadt Lübbecke das Formular „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen“.
  2. Einreichung durch die Eltern: Diese Erklärung müssen Sie vollständig ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den entsprechenden Einkommensnachweisen bei der Kommune einreichen.
  3. Berechnung und Bescheid: Auf Basis Ihrer Angaben erfolgt die Einkommensberechnung. Anschließend erhalten Sie einen offiziellen Bescheid über die Höhe des festgesetzten Elternbeitrages.

Für die Nutzung des Kontaktformulars melden Sie sich sicher über Ihre BundID an. Hierfür sind Ihr Passwort und Ihre E-Mail-Adresse ausreichend.

• Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheide und Gehaltsnachweise der Eltern, Unterhalt, BAföG, Krankengeld)
• Nachweis über den Bezug aller Leistungen (z.B. ALG I oder Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Krankgeld)

Auf den Internetseiten des zuständigen Jugendamts

Die Elternbeiträge variieren. Sie werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern oder den Kommunen festgesetzt.

  • Gesetzliche Beitragsfreiheit vor der Einschulung (§ 50 KiBiz)
    • Die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung sind beitragsfrei.
    • Altersgrenze und Stichtag: Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
    • Beginn des Kindergartenjahres: Das Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres.
    • Einschulungsstatus: Sonderregelungen für vorzeitige Einschulungen oder Kinder, die von der Einschulung zurückgestellt werden, gibt es nicht.
     
    Befreiung und Erlass der Elternbeiträge
    • Befreiung durch Leistungsbezug: Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II), Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylleistungen oder dem Kinderzuschlag werden für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit.
    • Erlass im Einzelfall (§ 90 SGB VIII): Der Beitrag wird erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dies ist nur in bestimmten Einzelfällen und über eine separate Antragstellung möglich.
    • Kommunale Ermäßigungen: In manchen Kommunen und Städten werden Geschwisterermäßigungen bei der Berechnung des Elternbeitrags angewendet.
     
    Entgelt für Mahlzeiten
    • Zusatzkosten: Neben den Elternbeiträgen können der Träger der Kindertageseinrichtung und die Kindertagespflegeperson ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten verlangen. Die Beitragsbefreiung umfasst dieses Essensgeld nicht automatisch.
     

     
     
  • Ihr bestätigter Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung
  • Vorlage der erforderlichen Unterlagen
  • Berechnung und Zahlung des Elternbeitrages
    • Festsetzung und Kriterien: Die zuständige Behörde setzt für die Betreuung Ihres Kindes einen monatlichen Beitrag fest, sofern die Inanspruchnahme nicht ohnehin beitragsfrei ist. Die Höhe dieses Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am gewählten Betreuungsumfang Ihres Kindes sowie an Ihrem Einkommen. unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Erlass der Elternbeiträge möglich.
    • Zahlungsempfänger: Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Beitrag direkt an die Stadt Lübbecke.
     
    Einzureichende Nachweise
    • Nachweispflicht: Um eine mögliche Beitragsbefreiung oder eine einkommensabhängige Ermäßigung prüfen zu können, müssen Sie alle notwendigen Unterlagen über die von Ihnen bezogenen Leistungen beziehungsweise Ihr Einkommen vollständig einreichen.
     

     
     

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des anrechenbaren (Brutto-) Jahreseinkommens der Eltern.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen